Anorexia nervosa/Anorexie

Anorexie, auch Magersucht genannt, ist eine psychosomatisch bedingte Form der Essstörung, die überwiegend bei Mädchen und jungen Frauen auftritt. In klinischen Studien zeigt sich ein Verhältnis zwischen Männern und Frauen von 1:10 bis 1:12. Typisch für die Magersucht ist ein selbst herbeigeführter gesundheitsschädigender radikaler Gewichtsverlust mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit. Das Körpergewicht Magersüchtiger liegt mindestens 15% unter dem Normalgewicht. Bei erwachsenen Betroffenen kann die Diagnose bei einem Body Mass Index (siehe BMI – Body Mass Index) von unter 17,5 kg/m2 gestellt werden.

Äquivalisiertes Einkommen – Äquivalenzeinkommen

Das äquivalisierte Einkommen bzw. Äquivalenzeinkommen ist das gewichtete verfügbare Haushaltseinkommen. Es wird berechnet, um die Haushaltseinkommen unterschiedlicher Haushaltstypen vergleichbar zu machen. Die Gewichtung wird auf Basis der EU-Skala berechnet, wonach das verfügbare Haushaltseinkommen durch die Summe der Gewichte je Haushalt dividiert wird. Die erste Person wird mit 1,0 gewichtet wird, jede weitere Person mit 0,5 und ein Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (meist wird es als Nettoäquivalenzeinkommen gerechnet).

Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Das Arbeitslosengeld ist eine Geldleistung zur finanziellen Sicherung der Lebensgrundlage für die Zeit der Arbeitsuche, die Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit voraussetzt. Zudem müssen Bezieher*innen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Notstandshilfe gebührt dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist und die Arbeitssuchenden keine Einkommen aufweisen, sodass von einer Notlage ausgegangen wird. Die Höhe des Bezugs richtet sich jeweils nach dem vorherigen Erwerbseinkommen.

Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung (EU-Indikator)

Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung erfasst ein breiteres Konzept von Armut und liegt nach dem EU-Indikator und Definition der Statistik Austria dann vor, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft: Armutsgefährdung (Einkommensarmut in Relation zu allen Einkommen), erhebliche materielle Deprivation (hiermit wird versucht materielle Benachteiligungen zu erfassen) und keine oder sehr niedrige Erwerbsintensität. Hier wird ein ähnliches Konzept genutzt, jedoch wird statt der materiellen Deprivation das nationale Konzept der finanziellen Deprivation verwendet.

Armutsgefährdung

Personen, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unterhalb des festgelegten Schwellenwertes von 60% des Medianeinkommens liegt, gelten in Österreich als armutsgefährdet. Zur Vergleichbarkeit der Haushalte wird das Pro-Kopf-Einkommen nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und nach dem Alter gewichtet (Äquivalenzprinzip).

Ausgleichszulage

Eine Ausgleichszulage erhalten alle Pensionsbezieher*innen, deren Pensionshöhe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz des monatlichen Nettoeinkommens von 1.000,48 Euro für alleinstehende Personen und 1.578,36 Euro für Ehepaare (Werte für 2021) unterschreitet. Die Höhe berechnet sich aus der Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Die Ausgleichszulage gewährt also eine Existenzsicherung für ältere oder arbeitsunfähige Personen mit geringen Eigenpensionen (Alters- und Invaliditätspensionen) wie auch Hinterbliebenenpensionen (Witwen- und Witwerpensionen).

Ausländische Herkunft

Menschen, die im Ausland geboren sind und/oder eine ausländische Staatsbürger*innenschaft haben.

Begünstigt behinderte Personen

Begünstigt behinderte Personen im Sinne des Bundesgesetzes sind erwerbsfähige Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, die einen Anspruch auf besondere Förderungen und arbeitsrechtlichen Schutz aufweisen.

BEIS-Typologie

Die BEIS-Typologie fasst politische Themenbereiche nach den Kategorien Basisfunktionen (innere und äußere Angelegenheiten, Verteidigung, Justiz etc. = B), Wirtschaft (Finanzen, Handel, Industrie, Landwirtschaft etc. = E), Infrastruktur (Verkehr, Kommunikation, Umwelt, Bau = I) und soziokulturelle Funktionen (Soziales, Gesundheit, Kinder, Familie, Jugend, Ältere, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport etc. = S) zusammen. Diese Kategorien werden beispielsweise für internationale Vergleiche von Ministerien verwendet.

Betretungs- und Annäherungsverbot

Mit dem Gewaltschutzgesetz (1997) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt geschaffen. Nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz ist die Polizei ermächtigt, einen potenziellen Gewalttäter oder eine potenzielle Gewalttäterin aus der Wohnung, in der die gefährdete(n) Person(en) leben, und aus deren unmittelbarer Umgebung für 14 Tage wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Seit 1.1.2020 besteht zudem ein Annäherungsverbot auf 100 Meter. Nach § 382b Exekutionsordnung kann eine gerichtliche einstweilige Verfügung zum „Schutz vor Gewalt in Wohnungen“ für maximal sechs Monate oder bis zur Beendigung eines anhängigen Verfahrens (z.B. Scheidungsverfahrens) verhängt werden, wenn der gefährdeten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter oder der Täterin unzumutbar ist.

Binge Eating Disorder

Binge Eating Disorder (englisch binge = Gelage) ist eine Essstörung mit Essattacken ohne Erbrechen.

BMI – Body Mass Index

Der BMI ist eine Maßzahl für die Bewertung des Körpergewichts einer Person in Relation zur Körpergröße. Laut WHO ist ein Wert zwischen 18,5 und 25,0 als Normalgewicht zu werten. Ein Wert ≤ 16 gilt als starkes Untergewicht, ein Wert ≥ 30 als Adipositas (starkes Übergewicht).

Bulimia nervosa

Ess-Brech-Sucht, eine psychosomatisch bedingte Form der Essstörung.

Bürger*innenbeteiligung

Bürger*innenbeteiligung bezeichnet das Einbeziehung von Bürger*innen in Planungs- und Entscheidungsprozesse der öffentlichen Hand, um ihre Bedürfnisse und Interessen berücksichtigen und die Entscheidungen besser legitimieren zu können. Bürger*innen werden dabei als Expert*innen in ihrem eigenen Lebensumfeld angesprochen und sollen diese Expertise in die Planung konkreter, zumeist lokaler, Projekte einbringen.

Bürger*inneninitiative

Eine aus der Bevölkerung heraus, oft zu einem konkreten Anlass zeitlich begrenzte Interessenvereinigung, die sich außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Parteiendemokratie bildet. Häufig melden sich unmittelbar Betroffene zu Wort, die im Zuge der öffentlichen Meinungswerbung und im Diskurs mit politischen Entscheidungsträger*innen um Mitentscheidung im Sinne ihres Anliegens bemüht sind.

Cybermobbing

Das Gesetz gegen Cybermobbing (§ 107c StGB), das am 01.01.2016 in Kraft trat, versucht, Gewalt, die über das Internet ausgeübt wird, zu ahnden. Insbesondere betrachtet das Gesetz Cybermobbing als unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung einer Person; eine strafbare Handlung gegen die Ehre einer Person und/oder eine Tatsache oder Bildaufnahme des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar. Der Strafrahmen umfasst eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Hat die Tat den Selbstmord oder den Versuch des Selbstmordes der betroffenen Person zur Folge, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.

Einkommen

Unter dem Begriff Einkommen wird der Gesamtbetrag aus folgenden sieben Einkunftsarten verstanden: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (insb. Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Pensionistinnen und Pensionisten), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere) und sonstige Einkünfte (z.B. private Grundstücksveräußerungen, Spekulationsgeschäfte, gelegentliche Leistungen). Die beiden letztgenannten Einkunftsarten (Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte) sind bei der Analyse der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern (Indikator G1) nicht enthalten.

Erwerbsintensität

Die Erwerbsintensität der Haushalte ergibt sich aus dem Anteil der Erwerbsmonate aller Personen zwischen 18 und 59 Jahren (ohne Studierende) an der maximal möglichen Erwerbszeit in einem Haushalt. In der Studie „Armut und soziale Ausgrenzung“ (Hartmut 2008) werden drei Kategorien ausgewiesen: keine oder sehr niedrige Erwerbsintensität (≤ 20%), mittlere Erwerbsintensität (> 20% und < 85%) und hohe Erwerbsintensität (≥ 85%).

erwerbstätig/Erwerbstätige Bevölkerung

Als Erwerbstätige gelten nach dem ILO-Konzept Personen die in der Referenzwoche der Arbeitskräfteerhebung mindestens eine Stunde als Unselbständige, Selbständige oder mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben. Haben sie aufgrund von Urlaub, Zeitausgleich, Altersteilzeit, anderer Arbeitszeitregelung, Krankheit, beruflicher Aus- und Weiterbildung oder Mutterschutz/Papamonat nicht gearbeitet, gehen aber ansonsten einer Arbeit nach, gelten sie als erwerbstätig. Ebenfalls zu den Erwerbstätigen zählen: Personen, die aus einem sonstigen Grund für maximal drei Monate vom Arbeitsplatz abwesend sind; Personen in Elternkarenz (mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld und einem Rückkehrrecht zum Arbeitgeber oder einer Karenzdauer von maximal drei Monaten); Lehrlinge; Saisonarbeitskräfte, die zwar saisonbedingt in der Referenzwoche nicht gearbeitet haben, aber in der Nebensaison regelmäßig für den Betrieb arbeiten. Präsenz- und Zivildiener werden nicht gezählt.

EU-SILC

EU-SILC (European Statistics on Income and Living Conditions) ist eine Haushaltsbefragung, durch die Informationen über die Lebensbedingungen von Privathaushalten, insbesondere in den Bereichen Einkommen, Armut und soziale Teilhabe, erhoben werden. Sie wird in Österreich jährlich seit dem Jahr 2003 von der Statistik Austria durchgeführt. Die repräsentative Stichprobenbefragung erfasst alle Haushaltsmitglieder in Privathaushalten. Im Erhebungsjahr 2012 wurden in Österreich 6.232 Haushalte befragt, in denen 13.910 Personen lebten; 2015 wurden insgesamt 6.045 Haushalte mit 13.213 Personen befragt.

Femizid

Der Begriff Femizid wird verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um geschlechterspezifische Gewalt handelt. Täter sind meist Männer aus dem sozialen Umfeld der Opfer, vor allem (Ex-)Partner und Verwandte.

Finanzielle Deprivation

Finanzielle Deprivation wird hier entsprechend der Definition der Wiener Lebensqualitätsstudie der Stadt Wien/Universität Wien 2018 verwendet. Dort wurden vier Ausgabenkategorien (Nahrung, Arztbesuche, Warmhalten der Wohnung, Freund*innen einladen) erfasst und die entsprechende (Nicht-)Leistbarkeit abgefragt. Finanzielle Deprivation liegt dann vor, wenn mindestens zwei der vier Ausgabenkategorien öfters nicht leistbar sind. Die Definition unterscheidet sich daher zur EU-Definition der erheblichen materiellen Deprivation (neun Ausgabekategorien, von denen vier nicht leistbar sind), die auch von Statistik Austria für das Konzept der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung verwendet wird.

Gemeinderat/Landtag

Wien hat eine verfassungsrechtliche Sonderstellung und ist sowohl Gemeinde als auch Bundesland. Somit verfügt Wien über zwei politische Entscheidungsstrukturen, die unterschiedliche Befugnisse innehaben. Der Wiener Gemeinderat ist die Entscheidungsstruktur für die Gemeinde Wien und der Wiener Landtag jene für das Bundesland. Der Gemeinderat übt die Oberaufsicht über die Gemeinde aus, wählt die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister sowie die Stadträtinnen und Stadträte. Er beschließt insbesondere den Voranschlag (das Budget), den Dienstpostenplan sowie den Rechnungsabschluss. Der Landtag ist für die Landesgesetzgebung und die Landesverfassungsgesetzgebung zuständig wie auch für die politische Kontrolle der Landesregierung. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind.

Gemeinderatsausschüsse – Ausschüsse und Gremien des Wiener Gemeinderats

Für jede Verwaltungsgruppe ist zumindest ein Ausschuss eingerichtet. Darüber hinaus ist der Stadtrechnungshofausschuss mit der Behandlung der Berichte des Stadtrechnungshofes befasst. Die Unternehmungen der Stadt Wien, wie z.B. Wiener Wohnen, unterstehen ebenfalls einem oder mehreren Gemeinderatsausschüssen. Jeder Ausschuss – ausgenommen der Stadtrechnungshofausschuss – besteht aus den jeweils zuständigen amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten und aus jeweils mindestens zehn Mitgliedern und Ersatzmitgliedern (die genaue Anzahl wird nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Gemeinderat festgelegt). Darüber hinaus bestehen Gremien für Personalangelegenheiten (Personalkommission), für Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Behindertenkommission) und Gremien für die Krankenfürsorgeanstalt (Vorstand, Überwachungsausschuss und Schiedsgericht des KFA).

Gender Pay Gap

Der Gender Pay Gap (Lohnlücke) misst den prozentuellen Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern gemessen an den Einkommen der Männer. Bei der nationalen Berechnung des Gender Pay Gap durch die Statistik Austria werden die Medianwerte der Bruttostundenverdienste der unselbstständig Beschäftigten auf Basis der Verdienststrukturerhebung herangezogen. Mehr- und Überstunden sind, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht inkludiert. Lehrlinge werden bei der Berechnung ausgenommen.

Gender Pension Gap

Die Definition des Gender Pension Gap erfolgt analog zum Gender Pay Gap. Er misst den Unterschied der Pensionsbezüge zwischen Frauen und Männern in Prozent der Männerbezüge.

Gender-Kriterien / Gender Aspekte

Gender-Kriterien sind unterschiedliche soziale, sprachliche und finanzielle Kriterien, welche die genderspezifische Ausgewogenheit und die Chancengleichheit von Frauen und Männern abbilden und verbessern sollen. Die Kategorie „Gender“ in Form von Kriterien kann somit auch in der Vergabe von Fördermitteln bzw. Aufträgen berücksichtig werden. Gender-Kriterien tragen zur Bewusstseinsbildung und zur Sensibilisierung bei bspw. Fördergeber*innen, Antragsteller*innen und Expert*innen bei.

Geschlechtsspezifische Bildungssegregation

Geschlechtsspezifische Bildungssegregation meint die ungleiche Verteilung von Bildungsressourcen und –chancen nach Geschlecht, die durch ungleiche Bildungswegentscheidungen und Möglichkeiten bedingt sind und mit der Segregation des Arbeitsmarkts (nach Berufen und Branchen) korrelieren.

Green Jobs

Green Jobs nach EGSS-Konzept: Basierend auf einem erweiterten Konzept des Umweltsektors (EGSS = Environmental Goods and Services Sector), welches von EUROSTAT unter Mitarbeit der Statistik Austria im Jahre 2006 entwickelt wurde, können Green Jobs in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen verortet werden. Neben der Erfassung klassischer „Umweltberufe“ geht dieses Konzept über sogenannte „Öko-Industrien“ hinaus und berücksichtigt alle Arbeitsplätze bezüglich der Herstellung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen zur Vermeidung von Umweltschäden sowie zur Reduktion von Umweltauswirkungen. Die Zahl der Beschäftigten wird indirekt über die Umsätze von Umweltprodukten und -dienstleistungen ermittelt. Die Zahl der unselbstständig Beschäftigten umfasst ab dem Jahr 2018 zusätzlich die unselbständig Beschäftigten im öffentlichen Verkehr (Personen- und Güterverkehr im Eisenbahnverkehr, Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande) dem angepassten EGSS Konzept folgend.

Haushalte mit einer/einem Hauptverdienenden

Als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener ist jene Person im Haushalt definiert, die den größten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet, d.h., die das höchste Nettoeinkommen aller Mitglieder eines Haushalts aufweist.

Haushalte mit/ohne Pension

Als Haushalte mit Pension werden jene definiert, deren Einkommen zu mindestens 50% aus Altersleistungen stammt; als Haushalte ohne Pension entsprechend jene, in denen Altersleistungen weniger als 50% des Einkommens ausmachen.

HEPA-Empfehlung

Empfehlung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität (HEPA – health enhancing physical activity), die dann vorliegt, wenn pro Woche mindestens 150 Minuten mäßig intensive Bewegungen ausgeübt werden.

Herkunftsländer

Herkunftsländer wurden im Wiener Gleichstellungsmonitor 2013 in Abstimmung mit dem Wiener Integrations- und Diversitätsmonitor zu folgenden Ländergruppen zusammengefasst: - EU27/EFTA: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. - Türkei - Ost-/Südosteuropa: Albanien, Bosnien, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Ukraine, Weißrussland - Sonstige Drittstaaten

ISCO-08-Berufsklassifikation

Die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO) basiert auf Richtlinien der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und klassifiziert die beruflichen Tätigkeiten der erwerbstätigen Bevölkerung nach relativ ähnlichen Kategorien. Die Zuordnung erfolgt einerseits über das Anforderungsniveau (Definition über Ausbildungsstufen der ISCED – International Standard Classification of Education), andererseits über die berufsfachliche Spezialisierung. Die ISCO-08 unterscheidet vier Hierarchieebenen: zehn Berufshauptgruppen, 43 Berufsgruppen, 130 Berufsuntergruppen und 436 Berufsgattungen. Der Vorteil dieser Klassifikation liegt darin, dass die Berufe nach Qualifikationen geordnet werden. Allerdings sind die Obergruppen teilweise sehr heterogen. Teilweise befinden sich ähnliche Berufe in unterschiedlichen Bereichen, wenn „Pflegeberufe“ zu den „Personenbezogenen Dienstleistungsberufen und Sicherheitsdiensten“ gezählt werden, aber „Sozialpflegerische Berufe“ zu „Sonstigen nicht technischen Fachkräften“.

IVF-Behandlungen – In-vitro-Fertilisation

Die Bezeichnung In-vitro-Fertilisation (lateinisch: Befruchtung im Glas) ist historisch bedingt, da die ersten Befruchtungsversuche noch in gläsernen Teströhrchen stattfanden. Dem Eierstock der Frau werden zumeist mehrere Eizellen entnommen (Punktion), die dann in einer Petrischale mit männlichem Sperma vermischt und im Brutschrank kultiviert werden. Maximal drei befruchtete Eizellen werden in die Gebärmutter transferiert.

Jahreseinkommen vor und nach Steuern

Das Bruttoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen umfasst die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer. Für den Vergleich mit den selbstständig Erwerbstätigen wird für unselbständig Erwerbstätige, Pensionistinnen und Pensionisten ein adaptiertes Bruttojahreseinkommen berechnet, bei dem die Sozialbeiträge abgezogen werden. Die Nettoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen umfassen die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer. Das Pendant zum Nettoeinkommen von unselbstständig Erwerbstätigen stellt das Einkommen nach Steuern für selbstständig Erwerbstätige dar.

Kinderbetreuungsgeld

Beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld konnte bis 2017 zwischen fünf Varianten gewählt werden, die sich nach Bezugsdauer und Unterstützungshöhe unterschieden. Ab 1.3.2017 werden die vier Pauschalleistungen zu einem Kinderbetreuungsgeld-Konto zusammengefasst, das einkommensabhängige Modell besteht weiterhin zusätzlich. Für den aktuellen Gleichstellungsmonitor werden daher Daten vom März 2017 herangezogen (Geburten bis 28.2.2017), da es keine aktuelleren, vergleichbaren Daten gibt. Das Kinderbetreuungsgeld konnte als Pauschalleistung (vier Varianten: 30+6, 20+4, 15+3 und 12+2 Monate) sowie einkommensabhängig (12+2) bezogen werden. Der Bezug war mit Ausnahme der einkommensabhängigen Variante unabhängig von einer vorhergehenden Erwerbstätigkeit sowie von arbeitsrechtlichen Karenzregelungen, jedoch mit Zuverdienstgrenze. Der Bezug konnte durch beide Elternteile erfolgen; ein Sechstel der Zeit war jeweils für den zweiten Elternteil reserviert und verfiel, wenn sie nicht auch vom Vater oder der Mutter genutzt wurde.

Lenkungsgruppen

Lenkungsgruppen in kooperativen Verfahren der MA 21 (Stadtteilplanung und Flächennutzung): Unter kooperativen Verfahren werden Planungsverfahren verstanden, an denen mehrere Planer*innen oder Planungsteams teilnehmen, die – im Unterschied zum Wettbewerb – zumindest teilweise beim Planen miteinander kooperieren. Die Lenkungsgruppe besteht aus den wichtigsten Stakeholder*innen: Stadt- und Bezirkspolitik, Auftraggeber*innen und Grundeigentümer*innen, der MA 21 sowie einer/einem Zielgruppenvertreter*in und ev. anderen Vertreter*innen des Magistrats. Innerhalb der Begleitgruppe hat die Lenkungsgruppe die Aufgabe, die Richtung des Verfahrens zu bestimmen und gegebenenfalls Entscheidungen über Veränderungen des Ablaufs, Verlängerungen oder andere grundlegende Fragen zu treffen, damit das geplante Ziel erreicht werden kann. In der Vorbereitungsphase wirkt die Lenkungsgruppe an der Vorbereitung des Verfahrens mit. Bei der Diskussion und Bewertung der Resultate und Zwischenresultate vertreten die Mitglieder der Lenkungsgruppe jeweils (öffentliche oder private) Interessen.

Lenkungsgruppen in kooperativen Verfahren der MA 21 (Stadtteilplanung und Flächennutzung)

Unter kooperativen Verfahren werden Planungsverfahren verstanden, an denen mehrere PlanerInnen oder Planungsteams teilnehmen, die – im Unterschied zum Wettbewerb – zumindest teilweise beim Planen miteinander kooperieren. Die Lenkungsgruppe besteht aus den wichtigsten StakeholderInnen: Stadt- und Bezirkspolitik, AuftraggeberInnen und GrundeigentümerInnen, der MA 21 sowie einer/einem ZielgruppenvertreterIn und ev. anderen VertreterInnen des Magistrats. Innerhalb der Begleitgruppe hat die Lenkungsgruppe die Aufgabe, die Richtung des Verfahrens zu bestimmen und gegebenenfalls Entscheidungen über Veränderungen des Ablaufs, Verlängerungen oder andere grundlegende Fragen zu treffen, damit das geplante Ziel erreicht werden kann. In der Vorbereitungsphase wirkt die Lenkungsgruppe an der Vorbereitung des Verfahrens mit. Bei der Diskussion und Bewertung der Resultate und Zwischenresultate vertreten die Mitglieder der Lenkungsgruppe jeweils (öffentliche oder private) Interessen.

Medianeinkommen- Median und Mittelwert

Zur Beschreibung von Durchschnittswerten kann einerseits der Median, andererseits das arithmetische Mittel (Mittelwert) herangezogen werden. Bei der Berechnung des Medians werden alle Daten der Höhe nach gereiht und in zwei gleich große Hälften geteilt. Dies ist insbesondere bei Einkommen üblich, um einen mittleren, d.h., typischen, Wert darzustellen und diesen weniger von Extremwerten im oberen Bereich abhängig zu machen. Der Median ist dabei jener Wert, bei dem 50% der Einkommensbezieher*innen unterhalb und 50% oberhalb liegen. Der Mittelwert, das arithmetische Mittel, misst hingegen die Summe aller Einkommen geteilt durch die Anzahl der Einkommensbezieher*innen.

Migrationshintergrund

Von Personen mit Migrationshintergrund wurden beide Elternteile im Ausland geboren, wobei Angehörige der ersten Generation selbst im Ausland geboren wurden und Personen der zweiten Generation in Österreich zur Welt gekommen sind (Statistik Austria/UNECE). Bei den Daten aus dem Wiener Frauenbarometer 2015, die für den Fokus Migration im Wiener Gleichstellungsmonitor 2016 herangezogen wurden, folgte die Definition jener der MA 17 (Stadt Wien/MA 17 2014): "Ein Migrationshintergrund liegt dann vor, wenn entweder die Befragte selbst oder zumindest einer ihrer Elternteile im Ausland geboren wurde."

Neue Selbstständige

Als Neue Selbstständige werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Ihre betriebliche Tätigkeit üben Neue Selbstständige im Rahmen eines Werkvertrages aus. Ein Werkvertrag liegt dann vor, wenn die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt erfolgt, d.h., das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend ist.

Notsectio

Notkaiserschnitt, der nicht vor der Geburt geplant war, sondern während der Geburt – etwa infolge auftretender Komplikationen – durchgeführt wird, um das Leben von Mutter und Kind nicht zu gefährden.

Pflegegeld/Pflegegeldbezieher*innen

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Es ermöglicht pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung. Das Pflegegeld ist demnach eine zusätzliche finanzielle Leistung für Personen, die einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder eine Sinnesbehinderung haben, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt, die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand und unabhängig vom Einkommen der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen.

Prävalenz

Die Prävalenz einer Erkrankung sagt aus, welcher Anteil einer bestimmten Gruppe von Menschen (z.B. Frauen) an einer bestimmten Krankheit erkrankt ist oder einen Risikofaktor aufweist. Die Verbreitung sowie die Ursachen und Folgen bestimmter Krankheiten werden mit diesem Indikator untersucht.

Quotenregelung

Die Quotenregelung ist eine Verteilungsregel, die vorsieht, bei bestimmten Positionen wie Ämtern oder wichtigen Funktionen wie auch Gütern im Handel, diese nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel oder einer bestimmten Quote zu vergeben. So gibt es bspw. Quoten für Studien, Import von Waren oder Anteilen von bestimmten Personengruppen.

Reißverschlussprinzip

Damit Frauen an wählbarer Stelle kandidieren können, wird bei Wahllisten für politische Vertretungsgremien/Parlamente das Reißverschlussprinzip angewandt. Das Reißverschlussprinzip regelt eine abwechselnde Reihenfolge von Frauen und Männern, um zu gewährleisten, dass der Frauenanteil auf einer Wahlliste eingehalten wird. Ein fixer Frauenanteil auf den Wahllisten allein ist allerdings zu wenig, wichtig ist auch die Ordnungszahl der Position, wo Frauen platziert werden; wenn alle Wahllisten mit einem Mann auf Position 1 beginnen, sinkt die Chance für Frauen, ein Mandat zu erhalten. Doch selbst das bei der SPÖ bereits geltende Reißverschlussprinzip, bei dem auf einen Mann eine Frau folgen muss und umgekehrt, wird nicht von allen Landesgruppen beherzigt. Ohne Durchgriffsrecht der Parteispitze bzw. Prüfrecht der Frauenorganisation verändert sich wenig (Ahrens/Chmilewski/Lang/Sauer 2020).

Schikane

Die HBSC-Studie bedient sich bei der Erfassung von Gewalt und Mobbing des Begriffes Schikane für das Konzept des Bullying. Der englischsprachige Ausdruck Bullying wurde von Dan Olweus geprägt und bezeichnet gewalttätige Handlungen unter Schüler*innen. Nach Olweus sind Schüler*innen dann Gewalt oder Bullying ausgesetzt und werden gemobbt oder schikaniert, wenn sie über einen längeren Zeitraum absichtlich verletzt oder ihnen Unannehmlichkeiten zugefügt werden. Diese Handlungen können verbal, physisch oder auch auf andere Weise erfolgen (siehe Cyber-Mobbing). Voraussetzung ist ein Ungleichgewicht zwischen Täter*innen und Opfern (Olweus 2002: 22).

Senat an Universitäten

Der Universitätssenat ist neben Rektorat und Universitätsrat das oberste Aufsichtsorgan der Universitäten. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 25 Universitätsgesetz 2002 geregelt. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Sexistische Werbung

Werbung gilt dann als sexistisch, wenn Werbesujets Frauen oder Männer aufgrund ihres Geschlechts diskriminierend darstellen. Zum Einsatz kommen u.a. die Abbildung von traditionellen Rollenbildern und die starke Sexualisierung (primär) von Frauen.

Soziale Deprivation

Soziale Isolation – oder auch soziale Ausgrenzung genannt – ist der Entzug oder die Entbehrung von sozialen Beziehungen oder Kontakten. Die soziale Deprivation hat negative Auswirkungen auf Wohlempfinden, Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung.

Stadtsenat/Landesregierung

Der Stadtsenat ist die Stadt- und Landesregierung Wiens. Ihr gehören der Bürgermeister und die Stadträt*innen an.

Stalking

Stalking (Beharrliche Verfolgung laut §107a StGB) bezeichnet ein Verhalten, mit dem eine Person eine andere Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum verfolgt, belästigt, ausspioniert und bedroht. Das umfasst etwa SMS- oder Telefonterror, unerwünschte Geschenke, die Veröffentlichung von Fotos des Opfers ohne dessen Zustimmung, das Auftauchen an den Orten der Person oder die Kontaktsuche mit Freundinnen und Freunden des Opfers sowie die Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Opfers ohne deren Zustimmung. Stalking wird gezielt eingesetzt, um Macht und Kontrolle über eine andere Person zu erlangen, sie unter Druck zu setzen, zu beunruhigen und zu ängstigen. Besonders häufig stalken Männer ihre Ex-Partnerinnen nach dem Ende einer Beziehung.

Überbelegte Wohnungen/Überbelag

Für die Berechnung des Überbelags wurde die Definition der MA 18 (Stadtentwicklung und Stadtplanung) herangezogen: Ein Mangel an Wohnraum oder ein Überbelag ist dementsprechend dann gegeben, wenn in einem Haushalt 1,5 oder mehr Personen pro Wohnraum leben. Dafür bildet die Wohnnutzfläche die Basis für die Berechnung. Übersteigt oder unterschreitet die Wohnfläche eine bestimmte Anzahl von Quadratmetern pro Person, liegt – unabhängig von der Anzahl der Wohnräume – kein oder ein Überbelag vor.

Universitätsrat/Aufsichtsrat

Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der obersten Aufsichtsorgane der Universitäten. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 Universitätsgesetz 2002 geregelt und entsprechen in etwa denen eines Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft. Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft und GmbH) hat zur Aufgabe, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen. Rechtsgrundlagen der Arbeit des Aufsichtsrats sind in §§ 86 bis 99 des Aktiengesetzes geregelt. Eine Reihe von Geschäften (z.B. Kauf und Verkauf von Tochtergesellschaften) soll nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten.

Wahlberechtigung/Wahlberechtigte Bevölkerung

Wahlberechtigt für Wiener Gemeinderats- und Landtagswahlen sind alle österreichischen Staatsbürger*innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie in Wien ihren Hauptwohnsitz haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen besteht zudem für nicht österreichische EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit zu wählen und zu kandidieren. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung in die Wählerevidenz, die in Wien von Amts wegen erfolgt.

Wiener Mindestsicherung

Die Wiener Mindestsicherung ist eine zuerkannte, pauschalierte Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs, sowie bei Bedarf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Darüber hinaus umfasst die Mindestsicherung auch Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Hilfe in besonderen Lebenslagen, Härtefallleistungen).

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss der Stadt Wien für Personen mit geringem Einkommen. Wenn die Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen unverhältnismäßig hoch sind, bekommt man eine monatliche Unterstützung, wobei vorausgesetzt wird, dass die Antragsteller*innen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und in den vergangenen 10 Jahren ein Einkommen in Höhe des Mindesteinkommens nachweisen können.

wohnungslos/obdachlos

Als obdachlos bezeichnet man Menschen, die im öffentlichen Raum etwa auf der Straße oder unter Brücken leben, sowie Menschen, die in Notschlafstellen oder Wärmestuben schlafen. Als wohnungslos gilt, wer etwas in Übergangswohnheimen oder zeitlich befristeten Unterkünften lebt. Auch Bewohner*innen von Schutzeinrichtungen wie Asylheimen, Frauenhäusern und Übergangsquartieren zählen dazu. (Vgl. BAWO, FEANTSA, ETHOS)