Kapitel K

Gewalt

Titelbild Kapitel

Kapitel K

Gewalt

Titelbild Kapitel

Indikator K1
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben und gegen die Freiheit

Icon für Kapitel K

Gleichstellungsziele

Senkung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen

2020 wurden in Wien 67 Morde und Mordversuche (§75 StGB) und 14.386 Fälle von (versuchter) Körperverletzung (§§83–87) angezeigt sowie 4.864-mal gefährliche Drohung (§107), 465-mal Stalking (Beharrliche Verfolgung §107a) und 650-mal fortgesetzte Gewaltausübung (§107b) – auch hier jeweils vollendete und versuchte Taten.

Die Opfer von Mord und gefährlicher Drohung sind fast zur Hälfte weiblich (43 bzw. 46%) und auch von fortgesetzter Gewaltausübung (81%) sowie Stalking (75%) sind überwiegend Frauen betroffen. Einzig bei Körperverletzungen liegt der Frauenanteil mit 37% klar unter demjenigen der Männer.

Mit Blick auf die Tatverdächtigen zeigt sich eine andere geschlechtsspezifische Verteilung, es handelt sich bei den ausgewählten Delikten überwiegend um Männer: 92% der Tatverdächtigen bei Morden waren männlich, ebenso wie 89% bei fortgesetzter Gewaltausübung. Etwas geringer ist der Männeranteil unter Tatverdächtigen bei gefährlichen Drohungen (86%) und Körperverletzungen (80%), noch niedriger bei Stalking (77%). Dementsprechend finden sich unter den 2020 verurteilten Straftäter*innen fast ausschließlich Männer, Frauen spielen die größte Rolle als Täter*innen bei Stalking (15%), die kleinste bei fortgesetzter Gewaltausübung (2%). 2020 wurden für jeweils 9% der Morde und Körperverletzungen sowie für 7% der gefährlichen Drohungen Frauen verurteilt.

Vergleicht man die Daten aus den drei Erhebungsjahren, lassen sich keine klaren Tendenzen hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung ausmachen. Die Zahl der Morde/Mordversuche ist zwar 2020 gegenüber 2015 um 24% gestiegen (2015: 54), aber drei Jahre zuvor, 2012, waren in Wien 64 Morde begangen worden und damit fast gleich viele wie 2020. Anzeigen wegen Körperverletzung sind rückläufig: Waren es 2012 noch 16.012, gingen sie 2015 auf 15.248 und 2020 weiter auf 14.386 zurück. Ein kontinuierlicher Anstieg ist dagegen bei gefährlicher Drohung zu verzeichnen (2012: 4.274, 2015: 4.401, 2020: 4.864) sowie – wesentlich deutlicher – bei fortgesetzter Gewaltausübung (2012: 418, 2015: 514, 2020: 650). Gegenläufig ist die Entwicklung bei Stalking: 2012 waren es 653 Anzeigen, 2015 496 und 2020 465.

Veränderungen gegenüber 2015 zeigen sich teilweise hinsichtlich des Frauenanteils an den Opfern. Bei Morden etwa erfolgte eine deutliche Verschiebung zuungunsten von Frauen: Ihr Anteil an den Mordopfern ist von 25% im Jahr 2015 auf 43% angestiegen, unverändert blieb dagegen ihre Viktimisierung durch Körperverletzungen (37%). Gegenüber 2012 zeigt sich allerdings bei beiden Delikten eine wesentlich stärkere Betroffenheit von Frauen: Bei Morden beträgt der Anstieg 39% (2012 wurden 21 Frauen Mordopfer, 2020 waren es 29), bei Körperverletzungen sogar 75%. Bei den drei übrigen untersuchten Delikten hat der Frauenanteil seit 2015 abgenommen: bei gefährlicher Drohung von 49 auf 46%, bei fortgesetzter Gewaltausübung von 89 auf 81% sowie bei Stalking von 81 auf 75%. Alle drei Gewaltformen richteten sich 2020 seltener gegen Frauen als 2012.

2020 erfolgten 650 Strafanzeigen wegen Fällen von fortgesetzter Gewaltausübung, von denen 528 (81%) Frauen und 122 Männer als Opfer betroffen waren. Ausschließlich bei den Opfern bis 13 Jahre gibt es 2020 mehr männliche Opfer: 84 Buben stehen 65 Mädchen gegenüber. Bis zum Alter von 64 Jahren überwiegen dann die Frauen deutlich (Opferanteil zwischen 81% und 97%), am stärksten belastet ist die Altersgruppe 25 bis 40 Jahre (222 Frauen vs. 8 Männer).

Auch in den Erhebungsjahren 2012 und 2015 bilden Frauen im Alter zwischen 25 und 40 die am stärksten belastete Gruppe (145 Frauen vs. 3 Männer bzw. 185 Frauen vs. 10 Männer). Burschen und Männer wurden insbesondere bis zum Alter von 13 Jahren viktimisiert.