Kapitel E

Freizeit und Sport

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Indikator E11
Sporthilfe

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Gleichstellungsziele

Gendergerechte Vergabe von Förderungen im Bereich Freizeit und Sport

Die Sporthilfe fördert Athlet*innen mit einer Individualförderung ungeachtet ihres Geschlechts, wenn vorab vorgegebene Leistungskriterien (wie z. B. Platzierungen bei nationalen/internationalen Bewerben) erfüllt werden. Der Blick auf den Anteil an Frauen, die diese Förderung erhalten, ist dennoch von Interesse, als daran Fragen nach einer gendergerechten Vergabe von Fördermitteln geknüpft und Fragen nach der Eignung zugrundeliegender Entscheidungskriterien in Form objektiver Leistungsparameter aufgeworfen werden können [Anm. 4].

2021 beträgt der Anteil der in Wien durch Sporthilfe geförderten Athletinnen nur ein Fünftel [Anm. 5]. Wie niedrig dieser Wert von 21% ist, verdeutlicht auch der Gesamtösterreichvergleich, wo der Anteil an geförderten Frauen immerhin 40% ausmacht. Im Vergleich zu 2016 hat sich die Anzahl der geförderten Wiener Athletinnen zwar fast verdoppelt, da dies aber auch auf Seite der Athleten erfolgt ist, sind die Geschlechterverhältnisse nahezu unverändert geblieben, auch bei den Österreichgesamtdaten. Das Anliegen, die von 2013 bis 2016 von einem Viertel auf ein Fünftel gesunkenen Anteile an geförderten Wiener Athletinnen bis 2021 wieder zu erhöhen, ist damit nicht gelungen.