Gleichstellungsziele
Abbau der genderspezifischen Einkommensunterschiede
Frauen verdienen im Schnitt einen Bruttostundenlohn [Anm. 1] von Euro 14,65 Euro, Männer von Euro 16,74 Euro (Medianwerte 2018). Der Gender Pay Gap beträgt 12%, d.h., unselbstständig erwerbstätige Frauen verdienen im Schnitt nur 88% des Medianlohnes von Männern. Bei zusätzlicher Berücksichtigung von Mehr- und Überstunden steigt der Gender Pay Gap auf 13%.
Werden Angestellte und Arbeiter*innen separat betrachtet, so ist der Gender Pay Gap dieser Gruppen höher als insgesamt: Arbeiterinnen erreichen im Schnitt einen Bruttostundenlohn von Euro 9,50, Arbeiter Euro 12,43; d.h., unter Arbeiter*innen besteht ein Gender Pay Gap von 24%. Bei Angestellten liegt der Bruttostundenlohn höher, und so erreichen Frauen im Mittel Euro 16,78 und Männer Euro 21,37 mit einem Unterschied von 21%. Bei geringfügig Beschäftigten besteht kein Geschlechterunterschied bei den Verdiensthöhen.
Werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet, so erhöht sich der Medianwert der Bruttostundenlöhne bei Frauen etwas stärker (Euro 15,80) als bei Männern (Euro 17,68). Dementsprechend sinkt der Gender Pay Gap auf 11%. Stark abweichend verhält sich hingegen der Gender Pay Gap bei Teilzeitbeschäftigten. Die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten unterscheidet sich zwischen den Geschlechtern sowohl in der Größe (höherer Teilzeitanteil bei Frauen) als auch in der Zusammensetzung (deutlich höherer Anteil an geringfügig Beschäftigten bei teilzeitbeschäftigten Männern) sehr deutlich. Ihr Medianstundenlohn ist deutlich geringer als jener der Vollzeitbeschäftigten, und die Löhne der Männer fallen niedriger aus als jene der Frauen (Frauen Euro 13,34, Männer Euro 12,51).
Der Gender Pay Gap ist in Wien zwischen 2010 und 2018 um 4-Prozentpunkte gesunken. Dies ist insbesondere auf die Verringerung des Einkommensunterschieds bei Arbeiter*innen und Vollzeitbeschäftigten zurückzuführen, während er bei Angestellten nur in geringem Ausmaß gesunken ist. Hinsichtlich des Arbeitszeitausmaßes ist der Gender Pay Gap bei Vollzeitbeschäftigten gesunken, bei Teilzeitbeschäftigten zugunsten der Frauen weiter gestiegen.
Differenziert man die Einkommen von unselbstständig erwerbstätigen Frauen auf Basis der Verdienststrukturanalyse 2018 nach ihrer Staatsbürger*innenschaft, so unterscheiden sich sowohl die Höhe der Stundenlöhne und der Gender Pay Gap deutlich voneinander. Der Bruttostundenlohn von Nicht-Österreicherinnen ist im Schnitt um 30% niedriger als von Österreicherinnen, von Nicht-Österreichern um 31% niedriger als von Österreichern.
Im Mittel verdienen unselbstständig erwerbstätige Frauen ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft um rund Euro 2 weniger als ausländische Männer und um fast Euro 5 weniger als Österreicher*innen. Der Gender Pay Gap fällt damit bei unselbstständig Erwerbstätigen ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft mit 13% etwas niedriger aus als bei Österreicher*innen (15%).
Der Gender Pay Gap ist zwischen 2010 und 2018 sowohl bei den unselbständig erwerbstätigen Österreicher*innen als auch bei jenen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gesunken. Während der Einkommensunterschied im Jahr 2010 zunächst noch bei den Österreicher*innen (17%) ein niedrigeres Ausmaß zeigte als bei den Nicht-Österreicher*innen (21%), hat sich dieses Verhältnis im Jahr 2018 umgedreht (Österreicher*innen: 15%, Nicht-Österreicher*innen: 13%). Demzufolge ist der Gender Pay Gap im Zeitverlauf bei den Nicht-Österreicher*innen in stärkerem Ausmaß gesunken als bei den Österreicher*innen.
Migrations-Fokus 2016
Im Wiener Frauenbarometer 2015 wurden erwerbstätige Frauen mit Migrationshintergrund auch zu ihrer Einkommenssituation befragt, damit sind Einkommensunterschiede zwischen Frauen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund einschätzbar. Entsprechend den Befragungsergebnissen verdient rund ein Drittel der Befragten weniger als Euro 1.100,- monatlich (netto). Dieser Anteil ist bei Frauen ohne Migrationshintergrund und Migrationshintergrund EU ähnlich hoch. Höher fällt der Anteil hingegen bei Frauen mit Migrationshintergrund Drittstaat aus; sie verdienen also gegenüber den anderen Gruppen deutlich weniger.
Werden die Befragungsergebnisse zum persönlichen Nettoeinkommen von Frauen mit Migrationshintergrund aus dem Frauenbarometer 2015 nach Vollzeit und Teilzeit differenziert, können zum einen Rückschlüsse über Einkommen der nur Vollzeitbeschäftigten und damit arbeitszeitbereinigte Einkommensunterschiede getroffen werden, und kann zum anderen die Gruppe der teilzeitbeschäftigten „Zuverdienerinnen“ spezifisch betrachtet werden. Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen, die monatlich weniger als Euro 1.100,- verdienen, variiert nach Herkunft zwischen 23% bei Frauen mit Migrationshintergrund Drittstaat und 11% bei Frauen mit Migrationshintergrund EU. Bei Wienerinnen ohne Migrationshintergrund liegt der Anteil mit 14% dazwischen.
Bei Teilzeitbeschäftigten zeigt sich ein ähnliches Muster, indem der Anteil der Wienerinnen ohne Migrationshintergrund wiederum zwischen den Frauen aus EU-Ländern und Drittstaat liegt. Die Unterschiede fallen nun aber geringer aus: So verdienen knapp die Hälfte der Frauen mit Migrationshintergrund EU und knapp zwei Drittel mit Migrationshintergrund Drittstaat weniger als Euro 1.100,- monatlich.