Kapitel G

Einkommen

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Indikator G6
Pensionen

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Gleichstellungsziele

Abbau der genderspezifischen Einkommensunterschiede

Pensionistinnen beziehen im Jahr 2019 im Schnitt ein Bruttomedianeinkommen von Euro 20.840, Pensionisten von Euro 28.322. Damit erreichen Frauen nur 74% der Pensionsbezüge von Männern, d.h., hier besteht ein Gender Pension Gap von 26%. 23% der Frauen und 6% der Männer beziehen gleichzeitig unterschiedliche Pensionsformen, beispielsweise eine Alterspension und eine Witwen-/Witwerpension. Bei Mehrfachpensionist*innen sinkt der Gender Pension Gap auf 14%, während er bei Einfachpensionist*innen bei 37% liegt.

Innerhalb der Einfachpensionen betrifft der größte Anteil Alterspensionen (75% der Frauen und 66% der Männer), bei denen der Einkommensunterschied mit 38% besonders hoch ist. Beim Ruhegenuss von Beamt*innen und der Invaliditätspension ist der Gender Pension Gap mit 4% weniger stark ausgeprägt. Die Pensionsbezüge von Beamtinnen und Beamten sind im Schnitt beinahe gleich hoch. Bei der Witwen-/Witwerpension übersteigen die von den Einkommensbeitragsleistungen der Männer abgeleiteten Bezüge von Frauen im Schnitt deutlich jene von Männern. Diese ausgleichende Wirkung der Witwen- und Witwerpension begründet die geringeren Geschlechterunterschiede bei den Mehrfachpensionen. So beträgt bei Bezug einer Alters- und Witwen-/Witwerpension der Gender Pension Gap nur noch 4%.

Im Zeitraum zwischen 2011 und 2019 ist der Gender Pension Gap insgesamt von 33% auf 26% gesunken. Dieses Ergebnis resultiert zum einen aus der tendenziellen Verringerung der Einkommensunterschiede in der quantitativ bedeutsamsten Gruppe der Alterspensionen (von 45% auf 38%). Zum anderen ist die positive Entwicklung auf die Veränderungen in der Verteilung nach Pensionsarten zurückzuführen. Der Anteil der im Schnitt höheren eigenständigen Erwerbspensionen (Alterspension und Ruhegenuss) an allen Pensionsbeziehenden ist bei Frauen in diesem Zeitraum stärker als bei den Männern gestiegen (von 57% auf 62%).