Gleichstellungsziele
Sicherung des Zugangs zu Sozialleistungen für Frauen
Auch beim Pflegegeld handelt es sich um eine universelle Sozialleistung: Es wird – im Gegensatz zu den bedarfsgeprüften Leistungen – bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit (in einer gestaffelten Höhe, je nach zeitlichem Umfang des Pflegebedarfs) unabhängig vom Einkommen der betroffenen Person gewährt.
Rund 55.000 Wienerinnen und 33.000 Wiener beziehen zum Stichtag 31.12.2020 Pflegegeld, der Frauenanteil liegt bei 62%. Der Großteil aller Beziehenden erhält Pflegegeld der Stufen 1 und 2 (54%), was einem Pflegeaufwand von bis zu 120 Stunden und im Jahr 2020 einer finanziellen Unterstützung von maximal 295,20 Euro monatlich entspricht (Stufe 2). Die Stufen 5 bis 7, die einen Pflegeaufwand von über 180 Stunden und eine finanzielle Unterstützung von 936,90 Euro bis 1.719,30 Euro vorsehen, betreffen 15% der Bezieherinnen und 14% der Bezieher. Bezüglich der Verteilung nach Pflegestufen bestehen keine nennenswerten Geschlechterunterschiede (BMSGPK 2021).
Bis zum Alter von 80 Jahren nehmen Frauen und Männer anteilig an der Wohnbevölkerung in ähnlicher Weise Pflegegeld in Anspruch (siehe Indikator A6.1). Doch ab einem Alter von über 80 Jahren dominieren Frauen. Dies resultiert zum einen aus dem höheren Lebensalter von Frauen, jedoch sind auch die Quoten des Pflegegeldbezugs in Relation zur Wohnbevölkerung bei den Frauen über 80 Jahren deutlich höher: 61% der Wienerinnen über 80-Jahre beziehen Pflegegeld, bei den Männern sind es 40%.
Zwischen 2012 und 2014 hat sich die Zahl der Pflegegeldbezieher*innen in Wien um 2% und zwischen 2014 und 2020 um weitere 2% erhöht. Bei der Gesamtquote der Pflegegeldbezieher*innen nach allen Altersgruppen an der Wohnbevölkerung ist die Quote der Frauen mit 6% über die drei betrachteten Jahre konstant, die Quote der Männer ist hingegen leicht von 3% in den Jahren 2012 und 2014 auf 4% im Jahr 2020 gestiegen.